Trennung und Ehescheidung
Trennung
Der Scheidung geht in der Regel die Trennung voraus. Sie können sich jederzeit von Ihrem Ehepartner trennen.
Bereits in der Phase der Trennung stellen sich vielfältige Fragen, die für eine spätere, allfällige Scheidung in wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen von grosser Bedeutung sind. Meine Kanzlei berät Sie und hilft Ihnen, die Folgen einer Trennung oder Scheidung bestmöglichst zu meistern. Gerade im Hinblick auf die Beweisführung im anstehenden Scheidungsverfahren ist es z.B. von Vorteil, wichtige Dokumente über das Einkommen und die Vermögenswerte des Ehegatten zu sichern, bevor dies nicht mehr möglich ist.
Während der Trennung besteht ein Anspruch auf die Fortführung des bisherigen Lebensstandards, der während der Ehe gelebt wurde. Diejenige Person, die ein höheres Einkommen erzielt und sofern deren eigner Bedarf gedeckt, hat eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem anderen Ehepartner. Ferner besteht eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber den gemeinsamen Kindern. Für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs für die Kinder gibt es unterschiedliche kantonale Regelungen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird während der Trennung nicht berührt. Dennoch haben die Ehepartner eine Regelung über die Kinderbetreuung zu treffen.
Eine ausführliche anwaltliche Beratung sollte daher zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Ehescheidung
Die Ehe kann nur durch ein gerichtliches Urteil aufgehoben werden. Hier gibt es zwei Vorgehensweisen, die zu einer Scheidung führen:
Die Ehe kann entweder auf sog. gemeinsames Begehren oder durch Klage eines einzelnen Ehegatten beim zuständigen Gericht aufgelöst werden. In beiden Konstellationen zieht die Auflösung der Ehe immer weitreichende Konsequenzen nach sich, die sorgfältig geregelt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
Regelung der Kinderbelange
- Nachehelicher Unterhalt
- Güterrechtliche Fragen
- Teilung der beruflichen Vorsorge
- Regelung der Familienwohnung
Telefon
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