Erbrechtliche Bezüge und Testamentsgestaltung

Testament / Erbvertrag

Möchten Sie Ihre Bei Fragestelllungen im Erbrecht erfolgt eine ganzheitliche Betrachtungseise unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen, emotionalen sowie finanziellen Aspekte.

Erbschaft

Sie sind Erbe und fragen sich, was ist nun zu tun?
Oder Sie sind mit dem Testament oder mit dem einsetzten Willensvollstrecker nicht einverstanden?

Durch eine sinnvolle Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages lassen sich für alle Beteiligten sinnvolle und akzeptable Lösungen erarbeiten.

Die sich im Erbrecht ergebenden Probleme und Fragen sind vielfältig, wie z.B. bei: 

  • Nachlassplanung (Bestandesaufnahme, Zielsetzung, Umsetzung)
  • Lebzeitige Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezug, Erbverträge etc.)
  • Beratung bei Vorerbschaft
  • Durchführung von Erbteilungen
  • Aufsetzen von Ehe- und Erbverträgen
  • Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

Wenn Sie einen Willensvollstrecker einsetzen wollen oder Sie eine Beratung betreffend der umfangreichen Aufgaben als Willensvollstrecker benötigen, dann informiere ich Sie umfassend und kompetent.

Wenn Sie Erbe sind, dann berate und unterstütze ich Sie bei:

  • der Ergreifung von Sicherungsmassnahmen, wie Siegelung, Veranlassung eines öffentlichen Inventar oder Vermögenssperren,
  • der Eröffnung der letztwilligen Verfügungen,
  • der Klärung der Fragen einer Ausschlagung,
  • der Vorbereitung eines Erbschaftssteuerinventars,
  • der Abklärung von Fragestellungen, ob lebzeitige Vorbezüge der Ausgleichung unterliegen,
  • bei Herabsetzungsklagen bei letztwilligen Zuwendungen,
  • der Durchführung der Erbteilung,

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Telefon

044 / 309 88 88

E-Mail

    Für Ihre Anfrage oder Nachricht bitte alle notwendigen Felder ausfüllen. Vielen Dank.

    Kontaktformular öffnen