Stockwerkeigentum
Möchten Sie eine Wohnung – bestehend oder ab Plan – im Stockwerkeigentum erwerben?
Haben Sie Probleme mit den übrigen Mitgliedern Ihrer Stockwerkeigentümer- gemeinschaft oder sind Sie mit dem Beschluss der anlässlich der Stockwerkeigentümergemeinschaft beschlossen wurde nicht einverstanden?
Gerne unterstützen und vertreten wir Ihre Interessen, z.B bei folgenden Fragen:
- beim Erwerb von Stockwerkeigentum
- bei der Gründung von Stockwerkeigentum
- bei der Deklaration und Vertretung im Verfahren betreffend Grundstück-Gewinnsteuer
- bei der Ausarbeitung von Stockwerkeigentumsreglementen oder bei der Berechnung der Wertquoten
- bei Konflikten zwischen Stockwerkeigentümern oder der Stockwerkeigentümerversammlung
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann unter Umständen einen Rechtsstreit verhindern und dazu beitragen, dass Sie Ihre Rechte sichern.
Telefon
044 / 309 88 88