Kosten

Das Honorar bemisst sich nach der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung, welche sich grundsätzlich am Streit- und Interessewert, den Anforderungen sowie der Komplexität der gestellten Aufgabe richtet und wird zu Beginn in einer Honorarvereinbarung mit Ihnen festgelegt. Klassische Auftragsmandate werden zu einem Stundenansatz ab 260,- CHF (zzgl. Mwst. und Spesen) berechnet.

Grundsätzlich wird ein angemessener Kostenvorschuss verlangt, von dem in Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Telefon

044 / 309 88 88

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    Für Ihre Anfrage oder Nachricht bitte alle notwendigen Felder ausfüllen. Vielen Dank.

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    Rechtschutzversicherung

    Bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung übernimmt diese die Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt, sofern die rechtliche Angelegenheit unter die vertragliche Leistung der Versicherung fällt. In diesem Fall ist eine Kostengutsprache einzuholen.

    Kostenübernahme durch den Staat

    Sofern die Voraussetzungen für ein Gesuch auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtshilfe erfüllt sind, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und den Rechtsvertreter. Meine Kanzlei klärt für Sie ab, ob die Voraussetzungen für eine solche Kostenübernahme vorliegen.

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