Strafrecht
Droht Ihnen ein Strafverfahren und möchten Sie sich darauf vorbereiten? Werden Sie als Angeschuldigter einvernommen und haben Sie noch keinen Verteidiger? Benötigen Sie Hilfe bei der Abwendung der Untersuchungshaft oder Vertretung vor dem Zwangsmassnahmengericht? Oder möchten Sie eine Strafanzeige stellen? Sind Sie in einen Unfall verwickelt und stellen sich nun Fragen, ob Sie ein Fahrverbot erhalten werden? Sind Sie Geschädigter und möchten, dass Ihre Rechte im Strafprozess vertreten werden?
Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Bevor Sie nicht mit Ihrer Rechtsvertretung gesprochen haben, empfiehlt es sich, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben das Recht jederzeit mit Ihrem Strafverteidiger zu sprechen und sich mit ihm auszutauschen. Ihre Verteidigung hat das Recht Akteneinsicht zu verlangen, Einvernahmen beizuwohnen und stellt zudem sicher, dass Ihre Rechte als beschuldigte Person gewahrt bleiben.
Da eine Verurteilung schon bereits im Strafbefehlsverfahren weitreichende Folgen (Eintrag im Strafregister, strafschärfende Folgen bei einer weiteren Verurteilung) nach sich zieht, drängt sich der frühzeitige Beizug eines Strafverteidiger auf. Dies gilt auch bei Strassenverkehrsdelikten, da hier schon eine Übertretung den Verlust des Fahrausweises nach sich ziehen kann.
Die Aufgaben im Bereich des Strafrechts und der Strafprozessordnung sind vielfältig. Gegenüber den Untersuchungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) wahren wir Ihre Rechte ebenso wie bei der Übernahme Ihrer Strafverteidigung vor Gericht.
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