Onlinescheidung

Die Scheidung online kann in Betracht gezogen werden bei einer einvernehmlichen Scheidung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und haben Sie die notwendigen Unterlagen für die Erstellung einer Scheidungskonvention per Fax, per Post oder Email meiner Kanzlei zugestellt, erhalten Sie Ihre Scheidungskonvention, die Sie selbst beim für Sie zuständigen Gericht einreichen können. Wenn sie es wünschen, erfolgt das Einreichen des Scheidungsbegehrens inkl. der Vereinbarung durch meine Kanzlei.

Das Honorar bemisst sich nach der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung, welche sich grundsätzlich am Streit- und Interessewert, den Anforderungen sowie der Komplexität der gestellten Aufgabe richtet und wird zu Beginn in einer Honorarvereinbarung mit Ihnen festgelegt. Klassische Auftragsmandate werden zu einem Stundenansatz von ab Fr. 230.- bis 290.- (zzgl. Mwst und Spesen) berechnet.

Grundsätzlich wird ein angemessener Kostenvorschuss verlangt, von dem in Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Pauschalangebote

Diese Angebote umfassen festgelegte Leistungen der Anwaltskanzlei Fuchs und sollen Ihnen einen Überblick auf die Kostenstruktur geben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches der nachfolgenden Angebote zu Ihrem Anliegen passt oder ein auf Ihr Problem massgeschneidertes Angebot wünschen, zögern Sie nicht und nehmen Sie mit der Anwaltskanzlei Kontakt auf. Sie erhalten dann ein auf Ihre Bedürfnisse persönlich zugeschnittenes Angebot.

Vorgehensweise bei den Pauschalangeboten:

Wählen Sie eines der nachfolgenden Angebote aus, dass Ihren Bedürfnissen entspricht und bestellen Sie dies. Nach Eingang Ihres Auftrages bei der Anwaltskanzlei Fuchs erhalten Sie innert 24 Stunden eine E-Mail mit einem leicht verständlichen Fragebogen sowie die Kontaktdaten für die Bezahlung des Angebots. Nach Eingang der Zahlung sowie des Fragebogens durch Sie bei der Anwaltskanzlei Fuchs senden wir Ihnen eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind.

Nach Zusendung Ihrer Unterlagen an die Anwaltskanzlei Fuchs können Sie Ihre Anliegen persönlich oder telefonisch mit mir besprechen. Anschliessend erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen Ihren ersten Entwurf, den sie wiederum telefonisch oder persönlich besprechen können. Sollten noch Vertragsanpassungen erforderlich sein, so werden diese im Anschluss vorgenommen.

Hinweis: Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.

 

Zu den Angeboten:

Im Familienrecht

Das Angebot ist für verheiratete Personen gedacht, die sich noch nicht sofort scheiden lassen wollen und die die Zeit des Getrenntlebens regeln wollen. Der Inhalt einer Trennungskonvention umfasst je nach Konstellation die Berechnung der Unterhaltsbeiträge für den Ehepartner und/oder die Kinder, Regelung der Betreuungszeiten, Fragen der Hausratsteilung, die Aufteilung oder Kündigung der Ehewohnung.

Das Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • 60 Minuten anwaltliche Beratung
  • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen
  • Anwaltliche Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Berechnung der Unterhaltsleistungen
  • Erstellung der Trennungsvereinbarung
  • 60 Minuten Besprechung der vorgeschlagenen Vereinbarung, inkl. einer Korrektur bzw. Ergänzung
  • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
  • Einreichung der Vereinbarung beim für Sie zuständigen Gericht sowie allfällige Stellung des Antrages auf Gewährung des Anspruchs auf die unentgeltliche Rechtspflege

Die Kosten für das gerichtliche Verfahren sind im Angebot nicht enthalten und variieren je nach Kanton.

Ehepaare ohne Kinder, ohne Wohneigentum: CHF 1’200.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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    Unterhaltspflichtige KinderWohneigentumUnternehmen

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    Ehepaare ohne Kinder, mit Wohneigentum: CHF 1’350.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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      Ehepaare mit Kindern, ohne Wohneigentum: CHF 1’550.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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        Ehepaare mit Kindern, mit Wohneigentum: CHF 1’700.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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            Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
            Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

            Die Scheidung über das Internet bietet Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit die Scheidung günstig und schnell abzuwickeln. Voraussetzung ist, dass Sie sich BEIDE darüber einig sind, sich scheiden zu lassen und Sie sich über allfällige weitere Punkte, wie Unterhalt, Kinderbetreuung, Vermögensaufteilung, Schuldenübernahme einig sind.

            Sind Sie sich nur darüber einig sich scheiden zu lassen, können aber (noch) keine Einigung über die weiteren Folgen der Ehescheidung treffen, so nehmen Sie Kontakt mit meiner Anwaltskanzlei auf und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.

            Mit den nachfolgenden Angeboten erhalten Sie eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene und für beide Seiten faire Vereinbarung, die durch einen Anwalt erstellt wurde. Der Inhalt der Scheidungsvereinbarung umfasst je nach gewählter Konstellation die Berechnung der Unterhaltsbeiträge für den Ehepartner und/oder die Kinder, Regelung der Betreuungszeiten, Fragen der Hausratsteilung, Zuteilung der ehelichen Wohnung, güterrechtliche Auseinandersetzung (Zuteilung des Vermögens sowie allfälliger Schulden) sowie die Aufteilung der Vorsorgeleistungen. Nach Erhalt der Vereinbarung kann diese zusammen mir besprochen werden. Allfällige Ergänzungen und Korrekturen werden im Anschluss an die Besprechung (telefonisch oder persönlich) oder per Email vorgenommen. Die Anwaltskanzlei Fuchs reicht das Gesuch um Genehmigung der Konvention zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Gericht ein. Im Angebot enthalten sind insgesamt 120 Minuten anwaltliche Beratung.

            Das Angebot „Ausfertigung einer Scheidungsvereinbarung“ umfasst folgende Leistungen:

            • 120 Minuten anwaltliche Beratung (Besprechung Ihrer Situation vor Erstellung der Vereinbarung sowie eine Besprechung mit dem Zweck der Erläuterung der Scheidungskonvention)
            • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen
            • Anwaltliche Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
            • Berechnung der Unterhaltsleistungen
            • Erstellung der Scheidungskonvention
            • Nach der Besprechung der vorgeschlagenen Vereinbarung mit Ihnen erfolgt die Korrektur bzw. Ergänzung
            • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
            • Einreichung der Vereinbarung beim für Sie zuständigen Gericht sowie allfällige Stellung des Antrages auf Gewährung des Anspruchs auf die unentgeltliche Rechtspflege

            Die Kosten für das gerichtliche Verfahren sind im Angebot nicht enthalten und variieren je nach Kanton.

            Ehepaare ohne Kinder, ohne Wohneigentum: CHF 1’200.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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              Ehepaare ohne Kinder, mit einem Wohneigentum: CHF 1’650.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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                        Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

                        Der Gesetzgeber erlaubt nur eine sofortige Scheidung, wenn beide Partner sich darüber einig sind sich scheiden zu lassen. Ist ein Ehepartner gegen eine Scheidung, so müssen Sie grundsätzlich die zweijährige Trennungszeit abwarten. Im Gegensatz zur Scheidung ist die Trennung vom Ehepartner jederzeit, auch gegen den ausdrücklichen Willen des Partners, möglich.  Gerade in diesen strittigen Fällen ist es wichtig, dass Sie die Folgen der Trennung, wie z.B. Fragestellungen betreffend

                        • Ihres persönlichen Unterhaltsbeitrages,
                        • der Regelung der Unterhaltsbeiträge für Ihre Kinder,
                        • der Betreuungszeiten der Kinder durch die Eltern,
                        • die Zuteilung der Familienwohnung
                        • oder die Anordnung der Gütertrennung

                        regeln. Für diese Fälle ist das sogenannte Eheschutzverfahren vorgesehen. Das Eheschutzgericht legt auf entsprechenden Antrag die Details Ihres Getrenntlebens fest. Die Vorteile eines Eheschutzverfahrens für Sie sind, dass Sie im Streitfall einen gerichtlichen Entscheid haben, mit dem Sie Ihre Rechte nötigenfalls auch betreibungsrechtlich gegenüber Ihrem Partner durchsetzen können.

                        Das Angebot „Eheschutzverfahren“ umfasst folgende Leistungen:

                        • 120 Minuten anwaltliche Beratung (2 x 60 Minuten)
                        • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen
                        • Anwaltliche Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
                        • Berechnung der Unterhaltsleistungen
                        • Verfassen der Eingabe auf Einleitung des Eheschutzverfahrens durch die Anwaltskanzlei
                        • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
                        • Einreichung des Gesuchs beim für Sie zuständigen Eheschutzgerichts sowie allfällige Stellung des Antrages auf Gewährung des Anspruchs auf die unentgeltliche Rechtspflege

                        Die Kosten für das gerichtliche Verfahren sind im Angebot nicht enthalten und variieren je nach Kanton. Wünschen Sie eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen vor dem Eheschutzgericht, so werden diese zusätzlichen Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

                        Ehepaare ohne Kinder CHF 1’950.- (zzgl. Mwst und Spesen)

                          Ich möchte per Rechnung bezahlen und bestelle folgendes Paket...

                          Bitte senden Sie die Rechnung an folgende Adresse (falls Sie die Rechnung nur per E-Mail erhalten möchten, bitte im Mitteilungsfeld vermerken)

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                                  Sie wollen sich trennen oder scheiden lassen und möchten sich z.B. im Vorfeld darüber informieren, wie hoch Ihre Unterhaltszahlungen für die Kinder oder Ihren Ehepartner ausfallen bzw. Sie vom anderen Partner erhalten werden? Die Berechnung der Unterhaltsleistungen ist je nach Kanton nach unterschiedlichen Kriterien durchzuführen und hängt von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab, wie z.B. wer betreut die Kinder oder wie sind die Einkommensverhältnisse der Partner. In einem anwaltlichen Beratungsgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung mit welchen Unterhaltsleistungen im Falle einer Trennung oder Ehescheidung rechnen können.

                                  Das Angebot „Beratung der Unterhaltshöhe“ umfasst folgende Leistungen:

                                  • 60 Minuten anwaltliche Beratung
                                  • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen
                                  • Anwaltliche Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
                                  • Berechnung der Unterhaltsleistungen
                                  • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
                                  Die Kosten für das Pauschalangebot „Beratung der Unterhaltsbeiträge“ CHF 390.- zzgl. Mwst

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                                    Das Angebot „Neuregelung der Kinderbelange“ ist sowohl für bereits geschiedene, getrennt lebende Ehepartner oder nicht verheiratete Partner (Konkubinat) gedacht. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Regelung (gerichtlich oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, vormals Vormundschaftsbehörde) haben und sich die Lebensumstände, wie z.B. durch einen Umzug, Wechsel oder Verlust der Arbeitsstätte erheblich und dauerhaft verändert haben.

                                    In diesem Fall sind die Betreuungsmodalitäten Ihrer Kinder neu zu regeln.

                                    Das Angebot umfasst:

                                    • 120 Minuten anwaltliche Beratung (2 x 60 Minuten)
                                    • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen und Fragebogen
                                    • Anwaltliche Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
                                    • Berechnung der Unterhaltsleistungen
                                    • Ausfertigung eines Vorschlags betreffend einer Neuregelung, inkl. Korrektur bzw. Ergänzung
                                    • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
                                    • Einreichung des Gesuchs beim für Sie zuständigen Gericht bzw. bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie allfällige Stellung des Antrages auf Gewährung des Anspruchs auf die unentgeltliche Rechtspflege

                                    Die Kosten für das gerichtliche Verfahren bzw. das Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sind im Angebot nicht enthalten und variieren je nach Kanton. Wünschen Sie eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Gegenpartei, vor dem Gericht bzw. vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, so werden diese zusätzlichen Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

                                    Neuregelung Kinderbetreuung/Obhut CHF 1’800.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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                                            Ihr Partner legt Ihnen eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung vor und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie diese unterschreiben sollen. Bedenken Sie, dass die Konsequenzen einer vorschnell unterzeichneten Vereinbarung unter Umständen Sie mit aller Härte treffen können. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter eine Konvention setzen, lassen Sie diese anwaltlich auf Vollständigkeit und Fairness überprüfen.

                                            Lassen Sie sich beraten und verlangen Sie eine entsprechende Offerte , die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

                                            Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei. Wir……..

                                            Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
                                            Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

                                            Die Einleitung einer Scheidungsklage ist beim zuständigen Gericht einzureichen und kann unter folgenden Konstellationen eingereicht werden:

                                            • Ihr Partner wehrt sich auch nach Ablauf der zweijährigen Trennungszeit gegen eine Scheidung

                                            oder

                                            • es kann Ihnen aus schwerwiegenden Gründen die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden, die zweijährige Trennungszeit ist noch nicht erfüllt.

                                            Das Angebot umfasst neben persönlicher Beratung (telefonisch oder persönlich) das Verfassen und die Einreichung der Scheidungsklage sowie die Vertretung vor Gericht. Vor Einreichen der Scheidungsklage erfolgt die Überprüfung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vorliegen.

                                            Das Angebot umfasst folgende Leistungen:

                                            • Insgesamt 120 Minuten anwaltliche Beratung
                                            • Zustellung der Liste der erforderlichen Unterlagen inkl. Fragebogen
                                            • Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
                                            • Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Klage auf Ehescheidung gegeben sind
                                            • Berechnung der Unterhaltsleistungen
                                            • Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
                                            • Verfassen und Einreichung der Scheidungsklage beim für Sie zuständigen Gericht sowie allfällige Stellung des Antrages betreffend Gewährung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege
                                            • Anwaltliche Vertretung von 180 Minuten bei der ersten gerichtlich angeordneten Einigungsverhandlung (ohne Plädoyer) inkl. Vorbereitungszeit

                                            Die Kosten für das gerichtliche Verfahren sind im Angebot nicht enthalten und bemessen sich nach den kantonalen Regelungen. Sollten Sie zusätzliche anwaltliche Tätigkeiten beanspruchen, so wird diese separat berechnet.

                                            Angebot Scheidungsklage CHF 2’400.- (zzgl. Mwst und Spesen)

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                                              Unterhaltspflichtige KinderWohneigentumUnternehmen

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                                              Angebot Scheidungsklage mit Wohneigentum
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                                                Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

                                                Paare, die bewusst auf eine Heirat verzichten und stattdessen im Konkubinat leben haben oftmals keine Regelung für den Fall ihrer Trennung getroffen. Wie bei der Auflösung einer Ehe stellen sich beim Auseinandergehen von unverheirateten Paare nahezu die gleichen Fragen, wie dies bei Ehescheidungen der Fall ist. Es müssen Fragen geklärt werden, wie

                                                • ist Unterhalt für den ehemaligen Partner zu bezahlen?
                                                • Wie ist mit der gemeinsamen Wohnung zu verfahren?
                                                • Neuregelung der Kinderbetreuung
                                                • Neuregelung der Kinderunterhaltsbeiträge aufgrund der veränderten Verhältnisse
                                                • Aufteilung der während des Konkubinats erworbenen Vermögensgegenstände (Paket erweitert)

                                                Für Trennungen von Konkubinatspaaren hat der Gesetzgeber keine einschlägigen gesetzlichen Regelungen getroffen. Sie können als Einzelperson wie auch als Paar ein massgeschneidertes, auf Ihre Bedürfnisse ein Angebot erstellen lassen.

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                                                Kostenübernahme durch den Staat

                                                Sofern die Voraussetzungen für ein Gesuch auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtshilfe erfüllt sind, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und den Rechtsvertreter. Meine Kanzlei klärt für Sie ab, ob die Voraussetzungen für eine solche Kostenübernahme vorliegen.

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